Schlagwort: Photovoltaik

  • Steuerliche Aspekte beim Erwerb von Photovoltaikanlagen

    Bei Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen kommen einige steuerliche Fragen auf. Hier beraten Steuerberater. Außerdem gibt es neues Faktenpapier vom Photovoltaik-Netzwerk und das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat eine neue Publikation mit guten Tipps herausgegeben. Diese Informationsmaterialien erläutern grundlegende Begriffe und geben eine Orientierungshilfe.

    Das Faktenpapier [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] Photovoltaik und Steuerrecht – Was private Anlagenbetreiber wissen sollten des Photovoltaik-Netzwerks erläutert zwei völlig verschiede Vorgehensweisen: „Photovoltaik ohne Finanzamt“ oder wie der Betreiber mittels Photovoltaikanlage Steuern sparen kann. Dieses Faktenblatt richtet sich an private Anlagenbetreiber. Darin werden Begriffe wie Kleinunternehmer, Liebhaberei oder Umsatzsteuer erläutert und Themen wie Eigenverbrauch, Batteriespeicher und „Gewerbeanmeldung“  werden angerissen. Außerdem gibt es verschiedene Beispielrechnungen. Wer tiefer einsteigen möchte, findet direkte Hinweise im Text und Links auf der letzten Seite unter „Weiterführende Informationen“.

    In „[icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] Steuertipps zur Energieerzeugung vom Ministerium für Finanzen erhalten Sie einen guten Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Er beantwortet Fragen wie:

    • Welche Informationen benötigt das zuständige Finanzamt?
    • Was sind die Voraussetzungen um Vorsteuer geltend machen zu können?
    • Wie wird der steuerliche Gewinn ermittelt?
    • Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es?
  • Photovoltaik-Baum

    Die Idee hinter dem Solarbaum von Erfinder Wilhelm Hepperle ist simpel. Solarenergie überall und einfach erzeugen, jedoch mit einem bedeutsamen Unterschied zu bisher bekannten Photovoltaikanlangen: die Solarbäume werden vertikal in die Höhe gebaut.

    Jeder Solarbaum besteht aus einem drehbaren Mast, an dem die PV-Anlagen seitlich wie „Äste“ befestigt sind. Jedes dieser „Äste“ kann bis zu sechs PV-Module tragen. Durch den drehbaren Mast mit integrierter elektromechanischer zweiachsiger Führung, die sich Herr Hepperle patentieren ließ, lässt sich der Solarbaum flexibel an der Sonne ausrichten. Zugleich sorgt ein Steuerelement dafür, dass eine Welle eine Auf- und Ab-Bewegung auf die PV-Module überträgt. So lässt sich der Solarbaum an Breitengrad und Jahreszeit individuell anpassen. Auch in Hinblick auf die Windlast hat Herr Hepperle eine Lösung: durch eine intelligente Windlastbegrenzung stellen sich die PV-Module automatisch in den Wind.

    Der erste „Ast“ des Solarbaums beginnt erst ab einer Höhe von 2,50m. Dies macht ihn individuell einsatzbar: so könnte er als Parkplatz-PV mit integrierter Ladestation für PKW, auf Parkdecks, in der Landwirtschaft als Agri-PV, in der Industrie, auf Flachdächern von Wohnhäusern sowie im eigenen Garten genutzt werden.

    Einen weiteren Vorteil soll der PV-Baum gegenüber der „herkömmlichen“ horizontalen Photovoltaikanlage auch hinsichtlich der Entwässerung mit sich bringen. Durch die vertikale Ausrichtung verteilt sich der Niederschlag natürlich und muss nicht gesammelt und abgeleitet werden. Auch genügt ein Köcherfundament für die Installation. Daneben sei eine Bepflanzung bis zu einer Höhe von zwei Metern möglich, dies sei bei einer horizontalen Photovoltaikanlage eher schwierig.

    Hinsichtlich der Kosten macht Herr Hepperle konkret noch keine Angaben. Er geht aber davon aus, dass sich der Baum innerhalb von zehn Jahren amortisiert, wenn der Betreiber hierfür die Förderung im Rahmen der EEG-Innovationsausschreibung wahrnimmt.

    Beispielhafte Anwendungen finden Sie in diesem [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“]YouTube-Video.
    Mehr Informationen finden Sie auch hier: [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] https://www.solarserver.de/2021/12/23/vertikale-photovoltaik-anlage-mit-zweiachsiger-nachfuehrung/