Kategorie: Allgemein

  • EngagierDich-Woche in Ulm vom 19.-27. März 2022

    In dieser Woche möchten wir, gemeinsam mit Ulmer/Neu-Ulmer Einrichtungen und ihren Aktionen/Veranstaltungen, das vielfältige Engagement sichtbar machen.

    Damit bieten wir interessierten Menschen eine wunderbare Möglichkeit, unverbindlich und praxisnah freiwilliges Engagement kennenzulernen.

    Hier geht’s zum Programm:
    [icon name=“file-pdf“ prefix=“fas“] https://www.engagiert-in-ulm.de/sites/default/files/EngagierDichWo22.pdf

    Informationen

    zur EngagierDich-Woche bei
    engagiert in ulm, tel.: 0731 7088555
    [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] www.engagiert-in-ulm.de

  • Bei Wegfall der EEG-Umlage droht Strompreiskarussell

    01. März 2022 | Jörg Staude

    Das von der Koalition angekündigte Osterpaket mit gesetzlichen Regelungen für die Energiewende nimmt Gestalt an. Das zeigen Klimareporter° vorliegende Regelungsentwürfe aus dem Wirtschaftsministerium zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der Abschaffung der EEG-Umlage.

    Die für Ostern versprochene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist fertig. So verkündete es Wirtschaftsstaatssekretär Oliver Krischer am Sonntagabend per Twitter. Mit der Novelle werde schon im Jahr 2035 eine 100-prozentig erneuerbare Stromversorgung Deutschlands erreicht. Das schütze nicht nur das Klima, sondern mache Deutschland auch unabhängig von Putins Gas, Öl und Kohle, zog Krischer die neuere energiepolitische Motivation heran.

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  • Neue Verfassungsklage gegen Klimagesetz

    26. Januar 2022 | Sandra Kirchner

    Die Ziele im nachgebesserten Klimaschutzgesetz genügen aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe noch immer nicht den wissenschaftlichen Anforderungen. Berechnungen zum CO2-Budget seien nicht berücksichtigt worden – das widerspreche dem Beschluss des Bundesverfassungs­gerichts.

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Zweifel, ob das aktualisierte Bundesklimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist. Die Organisation hat deshalb gemeinsam mit neun Kindern und jungen Erwachsenen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

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  • Bundesländer ohne eigenes CO₂-Budget

    01. Februar 2022 | Jörg Staude

    Eine Reihe von Verfassungsklagen, die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten sollten, sind vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht angenommen worden. Die Länder haben keine eigenen CO2-Budgets, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

    Maßgebend für rechtliche Vorgaben zum Klimaschutz bleibt der Bundesgesetzgeber. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe heute deutlich gemacht.

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  • Neues Projekt Klima-Azubis

    Das neue unw-Projekt “Klima-Azubis” hat sich zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein von Berufsanfängern für die Notwendigkeit nachhaltiger Entwicklung zu stärken und konkretes Engagement im beruflichen und privaten Umfeld zu unterstützen.

    An sechs Projekttagen – über ein Jahr verteilt – werden die teilnehmenden Azubis über theoretischen und praktischen Input sowie Exkursionen zu spannenden Institutionen und Betrieben sensibilisiert, den Zusammenhang zwischen globalen Problemen, Klimaschutz und dem eigenen Arbeits- und Lebensstil zu erkennen. Die Projekttage sollen die Azubis als Nachhaltigkeits-Multiplikatoren anregen, konkrete Ansatzpunkte und Ideen für ihr privates oder betriebliches Umfeld zu entwickeln und erste Aktivitäten anzugehen.

    Warum Klima-Azubi werden?

    Klimakrise, Ressourcenknappheit und Artensterben stellen die Menschheit vor eine schwierige Herausforderung. Um einen nachhaltigen Transformationsprozess zu bewirken, benötigt es vor allem junge Leute, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Denn mit diesem Handeln wird die Zukunft unseres Planeten maßgeblich mitbestimmt. 

    Wer kann mitmachen? 

    Grundsätzlich können alle Azubis mitmachen, die sich für die Thematik interessieren. Eine Teilnahme von mehreren Azubis eines Unternehmens ist ebenfalls möglich. Insgesamt haben wir Plätze für maximal 25 Azubis. 

    Was erwartet teilnehmende Klima-Azubis?

    Neben spannenden Vorträgen von auserwählten Expert*innen wird das erlernte Wissen bei Exkursionen gefestigt. Desweiteren erhalten die Klima-Azubis interessante Einblicke in Unternehmen. Folgende Themengebiete werden wir unter anderem behandeln:

    • Nachhaltigkeit im Alltag
    • Ernährung
    • Energie
    • Mobilität
    • Biodiversität

    Das neue Wissen zur Nachhaltigkeit kann anschließend für ein eigenes Projekt (z.B. im Unternehmen oder im Verein) genutzt werden. Wir unterstützen selbstverständlich bei der Umsetzung des Projekts. Die 6 Kurstage sollen dabei helfen, konkrete Ansatzpunkte und Ideen für das private oder betriebliche Umfeld zu entwickeln und erste Aktivitäten in diesem Bereich anzugehen.

    Termine

    Die Kurstage finden an 6 Samstag von jeweils 10-17 Uhr statt:

    • 19. März 2022 
    • 09. April 2022
    • 21. Mai 2022
    • 09. Juli 2022
    • 24. September 2022
    • 15. Oktober 2022

    Die Teilnahme an dem Projekt ist kostenfrei. Allerdings ist es uns wichtig, dass die teilnehmenden Azubis für alle 6 Kurstage verbindlich zusagen. Die Kurstage finden in Ulm und Umgebung statt. Genauere Infomationen zu den Veranstaltungsorten werden wir noch bekannt geben. An allen Kurstagen wird es eine gemeinsames Mittagspause mit einer kostenlosen Verpflegung geben. 

    Bewerbung

    Die Bewerbung ist unter folgendem Link möglich: Bewerbung
    Insgesamt können maximal 25 Azubis an dem Projekt teilnehmen. Wir behalten uns vor, die Azubis auszusuchen, und geben entsprechend rechtzeitig eine Rückmeldung. 

    Mehr Informationen finden Sie auf unserem Flyer

    Unsere Bitte an die Arbeitgeber

    Die teilnehmenden Azubis geben für ihr Engagement 6 freie Samstage auf. Dabei kann Ihr Unternehmen von der Projektteilnahme profitieren. Sollte einer Ihrer Azubis an dem Projekt teilnehmen, bitten wir Sie, die Kurstage als Arbeitszeit anzusehen. 

    Bei Fragen zum Projekt und Interesse an einer Teilnahme stehen Markus Reinwald (m.reinwald@unw-ulm.de) und Svenja Schell ( s.schell@unw-ulm.de) zur Verfügung

  • Stecker-Solar-Simulator

    Sie planen den Kauf eines Stecker-Solargerätes und wollen sich vom Nutzen überzeugen? Schauen Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator von der HTW Berlin selbst, was ein Stecker-Solargerät leisten kann.

  • Klimakrise: Für 1,5 Grad-Ziel dürfen die USA kein CO₂ mehr ausstoßen

    Ende 2021 haben die Vereinigten Staaten ihr rechnerisches CO₂-Budget erschöpft. Auch Deutschland hat nur noch fünf Jahre Zeit. Das zeigt: Die Emissionen müssen rapide sinken, wenn die Klimakrise eingedämmt werden soll.

    [icon name=“newspaper“ prefix=“fas“] Zum Artikel in DER SPIEGEL …

  • Steuerliche Vereinfachung

    Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen mit bis zu 10 kWp getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. So können nun auch Anlagenbetreiber, deren Ü20-Photovoltaik-Anlage vor dem 01.01.2004 in Betrieb genommen wurde, von dieser Vereinfachungsregelung profitieren. Außerdem kann auch, wenn mehrere Photovoltaikanlagen bestehen, ein Antrag gestellt werden, sofern die installierte Gesamtleistung aller Anlagen nicht mehr als 10 kWp beträgt. Weitere Konkretisierungen finden Sie im verlinkten Schreiben.

     

  • BW-e-Solar-Gutschein

    Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Solar-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW oder Leicht­kraft­fahr­zeug zu entscheiden und diese (bilanziell) aus zusätzlicher regenerativer Stromversorgung zu laden. 

    Kurzinformationen zu der Förderung: 

    • Sie sind/werden Betreiber einer Photovoltaikanlage und suchen eine Förderung der Unterhaltungs- und Betriebskosten für Ihre neuen (Erstzulassung) vollelektrischen Elektrofahrzeuge sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem.
    • Sie erhalten Zuschüsse bis zu 1.000 € vollelektrischen Elektrofahrzeuge, die in Baden-Württemberg zugelassen und eingesetzt werden.
    • Sie möchten in Zusammenhang mit der Beschaffung Ihres Fahrzeuges eine Wallbox anschaffen und installieren, die über Ihre Photovoltaikanlage versorgt wird.
    • Sie erhalten pro Wallbox/Fahrzeug einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 €.

    Weitere Informationen und Antragstellung unter: [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html

  • Photovoltaik-Baum

    Die Idee hinter dem Solarbaum von Erfinder Wilhelm Hepperle ist simpel. Solarenergie überall und einfach erzeugen, jedoch mit einem bedeutsamen Unterschied zu bisher bekannten Photovoltaikanlangen: die Solarbäume werden vertikal in die Höhe gebaut.

    Jeder Solarbaum besteht aus einem drehbaren Mast, an dem die PV-Anlagen seitlich wie „Äste“ befestigt sind. Jedes dieser „Äste“ kann bis zu sechs PV-Module tragen. Durch den drehbaren Mast mit integrierter elektromechanischer zweiachsiger Führung, die sich Herr Hepperle patentieren ließ, lässt sich der Solarbaum flexibel an der Sonne ausrichten. Zugleich sorgt ein Steuerelement dafür, dass eine Welle eine Auf- und Ab-Bewegung auf die PV-Module überträgt. So lässt sich der Solarbaum an Breitengrad und Jahreszeit individuell anpassen. Auch in Hinblick auf die Windlast hat Herr Hepperle eine Lösung: durch eine intelligente Windlastbegrenzung stellen sich die PV-Module automatisch in den Wind.

    Der erste „Ast“ des Solarbaums beginnt erst ab einer Höhe von 2,50m. Dies macht ihn individuell einsatzbar: so könnte er als Parkplatz-PV mit integrierter Ladestation für PKW, auf Parkdecks, in der Landwirtschaft als Agri-PV, in der Industrie, auf Flachdächern von Wohnhäusern sowie im eigenen Garten genutzt werden.

    Einen weiteren Vorteil soll der PV-Baum gegenüber der „herkömmlichen“ horizontalen Photovoltaikanlage auch hinsichtlich der Entwässerung mit sich bringen. Durch die vertikale Ausrichtung verteilt sich der Niederschlag natürlich und muss nicht gesammelt und abgeleitet werden. Auch genügt ein Köcherfundament für die Installation. Daneben sei eine Bepflanzung bis zu einer Höhe von zwei Metern möglich, dies sei bei einer horizontalen Photovoltaikanlage eher schwierig.

    Hinsichtlich der Kosten macht Herr Hepperle konkret noch keine Angaben. Er geht aber davon aus, dass sich der Baum innerhalb von zehn Jahren amortisiert, wenn der Betreiber hierfür die Förderung im Rahmen der EEG-Innovationsausschreibung wahrnimmt.

    Beispielhafte Anwendungen finden Sie in diesem [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“]YouTube-Video.
    Mehr Informationen finden Sie auch hier: [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] https://www.solarserver.de/2021/12/23/vertikale-photovoltaik-anlage-mit-zweiachsiger-nachfuehrung/