Zwölftes Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht
Vor dem Landgericht Dortmund streiten in einem Pilotverfahren ehemalige Mitarbeiter einer pakistanischen Textilfabrik um Schmerzensgeldansprüche. Sie richten sich gegen den Hauptkunden ihres pakistanischen Arbeitgebers, eine deutsche Textildiscountkette. Geltend gemacht wird die Verletzung allgemeiner Menschenrechtsstandards in Pakistan. Das Landgericht Dortmund hat die erhobenen Ansprüche nicht für offensichtlich unbegründet gehalten und Prozesskostenhilfe gewährt. Das Verfahren wirft zunächst [..]