Registrierung PV-Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister
An alle Betreibende von PV-Anlagen und Speichern: Seit dem 31.01.2019 müssen alle Neuanlagen innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister registriert werden. Dies gilt auch für Bestandsanlagen – allerdings ist die Frist mit 2 Jahren hier großzügiger. Hierfür muss die Registrierung im Marktstammdatenregister also bis 31.01.2021 erfolgen, ansonsten verliert man den Vergütungsanspruch nach EEG. [..]