Autor: Svenja Schell

  • Planungsoffensive zum Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg gestartet

    In Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern planen die zwölf Regionalverbände, welche Flächen geeignet für den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie sind. 

    In jeder Region Baden-Württembergs müssen 2 Prozent der Landfläche für Windkraft und Photovoltaik reserviert werden. Auf dem Beteiligungsportal kann jeder Themenvorschläge einbringen, beispielsweise welche Kriterien der Regionalplanung zu beachten sind, welche Kritikpunkte es an den Bauvorhaben gibt, oder welche finanziellen Vorteile. Diese Dialogische Bürgerbeteiligung hilft am Ende den Regionalverbänden, ihre Entscheidung zu treffen. Die Kommentierung ist bis 30. September 2022, 17 Uhr, möglich.

  • Photvoltaikpflicht – einfach erklärt

    Baden-Württemberg ist das erste Bundesland in Deutschland mit einer Photovoltaikpflicht. Sie gilt seit dem 1. Januar 2022. Im Film erfahren Sie, warum die Photovoltaikpflicht eingeführt wurde, was sie genau bedeutet und wen sie betrifft: https://www.youtube.com/watch?v=lOirWY0lX48 

  • Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen

    Die Klimakrise spitzt sich zu, die Preise für fossile Brennstoffe haben sich vervielfacht: Die erneuerbaren Energien sind zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Mit der größten energiepolitischen Novelle seit Jahrzehnten hat die Bundesregierung diese Herausforderung angenommen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird umfassend beschleunigt, zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Parallel wird ein Instrumentenkasten geschaffen, mit dem die Bundesregierung kurzfristig auf angespannte Versorgungs- situationen reagieren kann. Das insgesamt über 593 Seiten starke Gesamtpaket umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie zwei Novellen zur Stärkung und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen.

    Das ganze Papier finden Sie hier: [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/U/ueberblickspapier-beschleunigung-des-ausbaus-erneuerbarer-energien-und-erweiterung-der-vorsorgemassnahmen.html 

  • Photovoltaikpflicht einfach erklärt

    Baden-Württemberg ist das erste Bundesland in Deutschland mit einer Photovoltaikpflicht. Sie gilt seit dem 1. Januar 2022. Im Film erfahren Sie, warum die Photovoltaikpflicht eingeführt wurde, was sie genau bedeutet und wen sie betrifft. Das Erklärvideo finden Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=z-iIoWkIHMs 

    Weitere Informationen, u. a. auch wo Sie Anlaufstellen, Beratung und Förderangebote finden, beleuchten wird in unserem Fokusthema Photovoltaikpflicht: [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] https://energiewende.baden-wuerttembe…

  • Photovoltaikparkplätze

    Um die im Juni 2021 im deutschen Klimaschutzgesetz beschlossenen Ziele zu erreichen, muss der jährliche Photovoltaik-Ausbau in Deutschland mindestens vervierfacht werden. Für Baden-Württemberg bedeutet dies einen Anstieg des Photovoltaik-Leistungszubaus von 616 MW im Jahr 2020 auf rund 2000 MW pro Jahr. Dies erfordert die Nutzung aller Arten von Installationsflächen für Photovoltaikanlagen, sowohl auf Gebäudedächern als auch im Freiland. Eine vorteilhafte Installationsart mit Mehrfachnutzen ist die Überdachung von Kraftfahrzeug-Stellplätzen und Parkplätzen mit Photovoltaikanlagen, die in diesem Faktenpapier vorgestellt wird.

    Dieses Faktenpapier legt den Fokus auf größere Photovoltaik-Parkplatzanlagen: Stellplatzüberdachungen und vollflächige Parkplatzüberdachungen. In Baden-Württemberg ist ab 2022 die PV-Überdachung von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen im Klimaschutzgesetz vorgeschrieben.

    Download

    [icon name=“file-pdf“ prefix=“fas“] Faktenpapier des Photovoltaik-Netzwerks BW, Stand: Januar 2022 (pdf – 5,8 MB)

  • Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai

    Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai gilt die
    Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.

    Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der PV-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“ Sonnenstrom nehme hierbei eine bedeutende Rolle ein, sagt die Ministerin.

    PV-Anlagen als wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung

    Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

    Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar. Eine entsprechende PV-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.

    Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.

    80 Prozent der Dachflächen für Solarnutzung geeignet

    Rund 50 Verbände, Behörden und weitere Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zur Änderung der PV-Pflicht-Verordnung abgeben, unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Handwerk, Kommunales, Verbraucherschutz, Sport und Kirche. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen ein.

    Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14 300 Wohngebäude jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung geeignet sind. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden. Ministerin Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Kraftwerk auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.

    Ergänzende Informationen:

    Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen.

    Zum Erreichen dieses Ziels braucht es die Energiewende. Die Photovoltaik belegt mit einem Anteil von gut 14 Prozent den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg. Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa 11 Prozent genutzte Potenzial auf Dächern weiter erschlossen werden.

    Link zur PV-Verordnung:

    [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Erneuerbare_Energien/Sonnenenergie/PV-Pflicht/Verordnung-zur-Aenderung-der-PV-Pflicht-Verordnung-barrierefrei.pdf

    Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht:

    [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/fragen-und-antworten-zur-photovoltaikpflicht/

  • Steuerliche Aspekte beim Erwerb von Photovoltaikanlagen

    Bei Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen kommen einige steuerliche Fragen auf. Hier beraten Steuerberater. Außerdem gibt es neues Faktenpapier vom Photovoltaik-Netzwerk und das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat eine neue Publikation mit guten Tipps herausgegeben. Diese Informationsmaterialien erläutern grundlegende Begriffe und geben eine Orientierungshilfe. 

    Das Faktenpapier [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] Photovoltaik und Steuerrecht – Was private Anlagenbetreiber wissen sollten des Photovoltaik-Netzwerks erläutert zwei völlig verschiede Vorgehensweisen: „Photovoltaikohne Finanzamt“ oder wie der Betreiber mittels Photovoltaikanlage Steuern sparen kann. Dieses Faktenblatt richtet sich an private Anlagenbetreiber. Darin werden Begriffe wie Kleinunternehmer, Liebhaberei oder Umsatzsteuer erläutert und Themen wie Eigenverbrauch, Batteriespeicher und „Gewerbeanmeldung“  werden angerissen. Außerdem gibt es verschiedene Beispielrechnungen. Wer tiefer einsteigen möchte, findet direkte Hinweise im Text und Links auf der letzten Seite unter „Weiterführende Informationen“.

    In „[icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] Steuertipps zur Energieerzeugung vom Ministerium für Finanzen erhalten Sie einen guten Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Er beantwortet Fragen wie:

    • Welche Informationen benötigt das zuständige Finanzamt?
    • Was sind die Voraussetzungen um Vorsteuer geltend machen zu können?
    • Wie wird der steuerliche Gewinn ermittelt?
    • Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es?
  • Die Klimaretter – haben wir noch eine Chance?

    Jedes Mal, wenn die Frauen in Shagra einen Akazien-Setzling in den Sand Darfurs einpflanzen, ist das in dem sudanesischen Dorf ein Anlass großer Freude. Der Baum wird seine Wurzeln hundert Meter ins Erdreich treiben und besser gegen die Dürren in der Sahelzone gewappnet sein als die meisten anderen Pflanzen. Er wird Gummisaft absondern, wenn die Frauen nach ein paar Jahren die Rinde anritzen. Der Verkauf von Gummi arabicum wird die Armut im Dorf lindern. 65.000 Akazien wachsen bereits in Darfur: ein Segen für die bitterarme Region und zugleich ein Kohlendioxid-Speicher, der dazu beitragen kann, die Erderwärmung zu begrenzen.

    Die ganze Dokumentation finden Sie [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] hier.

  • Themenwoche Nachhaltigkeit bei Regio TV

    Vom 20.06. – 26.06.2022 wird es bei Regio TV eine Themenwoche „Nachhaltigkeit“ geben. Jeden Tag hat ein Unternehmen die Möglichkeit, in einem redaktionellen Beitrag über nachhaltig geprägte Arbeits- und Wirtschaftsweisen aufmerksam zu machen.

    Das Konzept

    Regio TV dreht einen redaktionellen Beitrag (ca. 2:30 Minuten) über das Thema Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen.

    • Was macht ihr Unternehmen aus?
    • Welche Ziele verfolgen Sie zum Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen?
    • Was träg Ihr Unternehmen zu einer besseren Umwelt bei?
    • Wo kommen sie her (geschichtlich, örtlich)? Wer steckt dahinter? Was sind die Zukunftsvisionen?        

    Was Sie bekommen

    • Produktion & Ausstrahlung in dem Journal mit mind. 10 Wiederholungen täglich
    • Am Wochenende wird eine 15-Minütige Zusammenfassung der Themenwoche gesendet
    • Der Beitrag ist zusätzlich online in der Mediathek von Regio TV abzurufen
    • Die Nutzungsrechte für den Beitrag werden Ihnen für Ihre interne und externe Unternehmenskommunikation übertragen (z.B. ihre Homepage, Social Media)
    • Teasing auf die Themenwoche im Werbeblock von Regio TV in KW16
    • Teilnehmer, die bereits vergangenes Jahr teilgenommen haben, können in dieser Woche mit einem Werbespot teilnehmen.

    Buchungsschluss: 10.06.2022
    Angebotspreis PR-Beitrag:        2.900,– € zzgl. MwSt.

    Die Regio TV Sendergruppe ist Baden-Württembergs größter privater Fernsehsender und erreicht in Schwaben eine Million Menschen – 97.000 davon täglich. Das ist GFK-gemessen.

    Weiter Infos entnehmen Sie dem [icon name=“file-pdf“ prefix=“fas“] Fact Sheet.
    Auch auf der Website erhalten Sie weiter Infos: [icon name=“external-link-square-alt“ prefix=“fas“] https://www.regio-tv.de/themenwoche-nachhaltigkeit/

  • Neues Projekt Klima-Azubis

    Das neue unw-Projekt “Klima-Azubis” hat sich zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein von Berufsanfängern für die Notwendigkeit nachhaltiger Entwicklung zu stärken und konkretes Engagement im beruflichen und privaten Umfeld zu unterstützen.

    An sechs Projekttagen – über ein Jahr verteilt – werden die teilnehmenden Azubis über theoretischen und praktischen Input sowie Exkursionen zu spannenden Institutionen und Betrieben sensibilisiert, den Zusammenhang zwischen globalen Problemen, Klimaschutz und dem eigenen Arbeits- und Lebensstil zu erkennen. Die Projekttage sollen die Azubis als Nachhaltigkeits-Multiplikatoren anregen, konkrete Ansatzpunkte und Ideen für ihr privates oder betriebliches Umfeld zu entwickeln und erste Aktivitäten anzugehen.

    Warum Klima-Azubi werden?

    Klimakrise, Ressourcenknappheit und Artensterben stellen die Menschheit vor eine schwierige Herausforderung. Um einen nachhaltigen Transformationsprozess zu bewirken, benötigt es vor allem junge Leute, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Denn mit diesem Handeln wird die Zukunft unseres Planeten maßgeblich mitbestimmt. 

    Wer kann mitmachen? 

    Grundsätzlich können alle Azubis mitmachen, die sich für die Thematik interessieren. Eine Teilnahme von mehreren Azubis eines Unternehmens ist ebenfalls möglich. Insgesamt haben wir Plätze für maximal 25 Azubis. 

    Was erwartet teilnehmende Klima-Azubis?

    Neben spannenden Vorträgen von auserwählten Expert*innen wird das erlernte Wissen bei Exkursionen gefestigt. Desweiteren erhalten die Klima-Azubis interessante Einblicke in Unternehmen. Folgende Themengebiete werden wir unter anderem behandeln:

    • Nachhaltigkeit im Alltag
    • Ernährung
    • Energie
    • Mobilität
    • Biodiversität

    Das neue Wissen zur Nachhaltigkeit kann anschließend für ein eigenes Projekt (z.B. im Unternehmen oder im Verein) genutzt werden. Wir unterstützen selbstverständlich bei der Umsetzung des Projekts. Die 6 Kurstage sollen dabei helfen, konkrete Ansatzpunkte und Ideen für das private oder betriebliche Umfeld zu entwickeln und erste Aktivitäten in diesem Bereich anzugehen.

    Termine

    Die Kurstage finden an 6 Samstag von jeweils 10-17 Uhr statt:

    • 19. März 2022 
    • 09. April 2022
    • 21. Mai 2022
    • 09. Juli 2022
    • 24. September 2022
    • 15. Oktober 2022

    Die Teilnahme an dem Projekt ist kostenfrei. Allerdings ist es uns wichtig, dass die teilnehmenden Azubis für alle 6 Kurstage verbindlich zusagen. Die Kurstage finden in Ulm und Umgebung statt. Genauere Infomationen zu den Veranstaltungsorten werden wir noch bekannt geben. An allen Kurstagen wird es eine gemeinsames Mittagspause mit einer kostenlosen Verpflegung geben. 

    Bewerbung

    Die Bewerbung ist unter folgendem Link möglich: Bewerbung
    Insgesamt können maximal 25 Azubis an dem Projekt teilnehmen. Wir behalten uns vor, die Azubis auszusuchen, und geben entsprechend rechtzeitig eine Rückmeldung. 

    Mehr Informationen finden Sie auf unserem Flyer

    Unsere Bitte an die Arbeitgeber

    Die teilnehmenden Azubis geben für ihr Engagement 6 freie Samstage auf. Dabei kann Ihr Unternehmen von der Projektteilnahme profitieren. Sollte einer Ihrer Azubis an dem Projekt teilnehmen, bitten wir Sie, die Kurstage als Arbeitszeit anzusehen. 

    Bei Fragen zum Projekt und Interesse an einer Teilnahme stehen Markus Reinwald (m.reinwald@unw-ulm.de) und Svenja Schell ( s.schell@unw-ulm.de) zur Verfügung