Bei Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen kommen einige steuerliche Fragen auf. Hier beraten Steuerberater. Außerdem gibt es neues Faktenpapier vom Photovoltaik-Netzwerk und das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat eine neue Publikation mit guten Tipps herausgegeben. Diese Informationsmaterialien erläutern grundlegende Begriffe und geben eine Orientierungshilfe.
Das Faktenpapier Photovoltaik und Steuerrecht – Was private Anlagenbetreiber wissen sollten des Photovoltaik-Netzwerks erläutert zwei völlig verschiede Vorgehensweisen: „Photovoltaikohne Finanzamt“ oder wie der Betreiber mittels Photovoltaikanlage Steuern sparen kann. Dieses Faktenblatt richtet sich an private Anlagenbetreiber. Darin werden Begriffe wie Kleinunternehmer, Liebhaberei oder Umsatzsteuer erläutert und Themen wie Eigenverbrauch, Batteriespeicher und „Gewerbeanmeldung“ werden angerissen. Außerdem gibt es verschiedene Beispielrechnungen. Wer tiefer einsteigen möchte, findet direkte Hinweise im Text und Links auf der letzten Seite unter „Weiterführende Informationen“.
In „ Steuertipps zur Energieerzeugung“ vom Ministerium für Finanzen erhalten Sie einen guten Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Er beantwortet Fragen wie:
- Welche Informationen benötigt das zuständige Finanzamt?
- Was sind die Voraussetzungen um Vorsteuer geltend machen zu können?
- Wie wird der steuerliche Gewinn ermittelt?
- Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es?