26. Januar 2022 | Sandra Kirchner
Die Ziele im nachgebesserten Klimaschutzgesetz genügen aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe noch immer nicht den wissenschaftlichen Anforderungen. Berechnungen zum CO2-Budget seien nicht berücksichtigt worden – das widerspreche dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Zweifel, ob das aktualisierte Bundesklimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist. Die Organisation hat deshalb gemeinsam mit neun Kindern und jungen Erwachsenen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.