01. Februar 2022 | Jörg Staude
Eine Reihe von Verfassungsklagen, die Bundesländer zu mehr Klimaschutz verpflichten sollten, sind vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht angenommen worden. Die Länder haben keine eigenen CO2-Budgets, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Maßgebend für rechtliche Vorgaben zum Klimaschutz bleibt der Bundesgesetzgeber. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe heute deutlich gemacht.
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