Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen mit bis zu 10 kWp getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. So können nun auch Anlagenbetreiber, deren Ü20-Photovoltaik-Anlage vor dem 01.01.2004 in Betrieb genommen wurde, von dieser Vereinfachungsregelung profitieren. Außerdem kann auch, wenn mehrere Photovoltaikanlagen bestehen, ein Antrag gestellt werden, sofern die installierte Gesamtleistung aller Anlagen nicht mehr als 10 kWp beträgt. Weitere Konkretisierungen finden Sie im verlinkten Schreiben.