Ab dem ersten Januar 2022 werden diese mit den entsprechenden Antragsformularen auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt. Das Antragsverfahren wird grundsätzlich geändert. Ab 2022 sollen Anträge nur nach Umsetzung der Maßnahmen mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Somit entfällt der bisherige Mehraufwand einer vorherigen Antragsüberprüfung, es gibt eine klare Grenze im Falle einer Ausschöpfung der Haushaltsmittel und der Arbeitsaufwand wird reduziert, wodurch wir erhoffen die Anzahl der Förderungen erhöhen zu können.
Die Richtlinien zur Förderung finden Sie hier.