Mit dem »BW-e-Solar-Gutschein« fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg seit dem 1. Dezember 2021 die Kombination von Elektromobilität und Photovoltaik. Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 Kilowatt Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage. Wird außerdem eine Ladestation (Wallbox) installiert, gibt es zusätzlich 500 Euro vom Land – und somit eine Gesamtfördersumme von 1.500 Euro. Der Fördertopf enthält sechs Millionen Euro, ausreichend für ungefähr 5.000 Anträge. Der BW-e-Solar-Gutschein versteht sich als Weiterentwicklung des bis dato bestehenden BW-e-Gutscheins.Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen oder Vereine. Voraussetzung ist der Sitz in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen unter https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html
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