Agri-Photovoltaik (Agri-PV) kombiniert Landwirtschaft und Stromerzeugung auf einer Fläche. In einer Studie hat das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) den derzeitigen Status der Agri-Photovoltaik beleuchtet. Ihr zufolge eignet sich die Form der Doppelnutzung speziell für Landwirte, die Pflanzenproduktion betreiben und gleichzeitig Strom auf der Fläche erzeugen wollen. Handlungsbedarf sehen die Autoren bei den Förderbedingungen, um Agri-PV langfristig etablieren zu können. Die Ergebnisse hat das TFZ jetzt im Bericht 73 veröffentlicht.
Ziel der Autoren war es, den aktuellen Status der Agri-Photovoltaik in Deutschland zu untersuchen. Dabei zeigte sich ein heterogenes Bild diverser Agri-PV-Anlageformen. Ihnen ist gemein, dass die Zwischenräume oder der Bereich unter den Photovoltaik-Modulen weiterhin für den Anbau nutzbar bleibt. „Landwirte können ihre Flächen in der Produktion halten, die sie zur Erzeugung von Futter- oder Biogaspflanzen sowie Marktfrüchten benötigen“, erläutert Dr. Maendy Fritz, Abteilungsleiterin am TFZ, den entscheidenden Unterschied zu den PV-Freiflächen-Anlagen (PV-FFA).
Mit besonderem Interesse widmeten sich die Autoren der ökonomischen Betrachtung bestehender Agri-PV-Anlagen. Anhand der dargestellten Fördersituation sowie grundlegender Berechnungen der Investitionen und Betriebskosten können geplante Investitionen mit der Studie exemplarisch nachvollzogen werden. Im Ergebnis ist die Wirtschaftlichkeit unter den jetzigen Förderbedingungen allerdings noch kritisch zu betrachten: „Im Vergleich zu konventionellen PV-FFA sind Agri-PV-Anlagen derzeit tendenziell teurer und können weniger Strom pro Fläche erzeugen “, resümiert Dr. Fritz. Positiv seien jedoch die bauartbedingten Effekte der Anlagen zu bewerten: Agri-PV könne die Pflanzenproduktion durch Verschattungseffekte bei hohen Temperaturen unterstützen oder Sonderkulturen mechanischen Schutz vor Hagel und Sonneneinstrahlung bieten.
Die Studie schließt mit klaren Handlungsempfehlungen an die Politik, um Agri-PV langfristig etablieren zu können. Demnach sollte die Ausgleichsregelung, die bei der Versiegelung von Flächen greift, für die Agri-PV anders gestaltet werden als für PV-FFA. Nur ein geringer Prozentteil der Fläche würde durch die Aufständerung der Photovoltaikmodule versiegelt. Zudem bleibt die landwirtschaftliche Nutzung bestehen, weshalb für Agri-PV-Flächen weiterhin Direktzahlungen ermöglicht werden sollten.
Das Projekt wurde mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziert.
Der Bericht kann kostenlos unter www.tfz.bayern.de heruntergeladen werden.
Die ganze Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.tfz.bayern.de/service/presse/268709/index.php