Die Bundesnetzagentur hat die neuen Solarstrom-Vergütungssätze für die Monate Februar bis April 2021 ermittelt. Die Berechnung basiert weiterhin auf der Anwendung des sogenannten “atmenden Deckels”, der in § 49 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2021 festgeschrieben ist. Je höher der Zubau, desto höher die Absenkung der Förderung. Ziel ist es, den Ausbaupfad von 2.500 MW Solar nicht zu überschreiten.
Die aktuellen Berechnungen zur Vergütungsdegression basieren auf einer Hochrechnung des im dreimonatigen Bezugszeitraums registrierten Brutto-Zubaus auf ein Jahr. Anhand der Zubauzahlen von Oktober bis Dezember 2020 wurden knapp 4.360 MW errechnet. Somit liegt der Zubau über dem Referenzwert von 2.500 MW. Dies hat zur Folge, dass eine monatliche Vergütungsabsenkung nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 EEG von jeweils 1,4 Prozent zum 1. Februar 2021, 1. März 2021 und 1. April 2021 greift.
aktuelle Einspeisevergütung in Ct/kWh