Erfreuliche Nachrichten für die Eigennutzung von Photovoltaik-Strom: Mit der letzten Gesetzesnovelle vom Dezember 2020 wurde die Schwelle, ab der 40 Prozent EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom gezahlt werden muss, von 10 Kilowatt (EEG 2017) auf 30 Kilowatt (EEG 2021) angehoben, auch für Bestandsanlagen. Damit kann man umlagebefreit bis zu 30 MWh/a selbst verbrauchen.