Für Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, endete die Förderung Ende 2020 (sog. Ü20-Anlagen). Welche Rechte und Pflichten das Ende 2020 beschlossene EEG 2021 für die betroffenen Anlagen vorsieht, können Sie diesem Faktenpapier entnehmen.