Ziel des Gutachtens war es, verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) zu untersuchen und zu bewerten. Oft werden Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) nicht gebaut, obwohl sie wirtschaftlich wären. In anderen Fällen werden kleinere PV-Anlagen installiert, obwohl auf dem Dach noch mehr Fläche verfügbar wäre. Eine PV-Pflicht könnte dazu beitragen, das große verfügbare Potenzial zu erschließen und die Nutzung von Dachflächen für die Erzeugung von Solarstrom selbstverständlich werden zu lassen.
In der vorgeschlagenen Variante können sich die verpflichteten Eigentümer entscheiden, eine PV-Anlage zu installieren und selbst zu betreiben, oder ihre Dachfläche in ein Verpachtungskataster einzutragen, damit die Fläche von Dritten für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann. Die Wirtschaftlichkeit der Fläche würde sich dadurch erweisen, dass eine PV-Anlage installiert und in Betrieb genommen wird – entweder vom Eigentümer oder von einem Dritten: Es wird also eine Nutzungs- oder Katasterpflicht vorgeschlagen.
Das Verpachtungskataster würde Transparenz zwischen Angebot und Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. Der wirtschaftliche Gewinn, den die Verpflichteten durch den Betrieb einer PV-Anlage oder durch die Verpachtung einer Gebäudefläche erzielen, erhöht die Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung.
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