Im Netzgebiet von Netze BW gelten für den sicheren Anschluss und Betrieb von Klein-PV-Anlagen folgende Voraussetzungen:
- Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen auf keinen Fall an Haushalts- bzw. SCHUKO-Steckdosen betrieben werden.
Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) von einem Elektroinstallateur eingebaut werden. Unter dieser Voraussetzung ist die Einspeisung in einen Endstromkreis zulässig. - Alle Erzeugungsanlagen müssen bei der Netze BW GmbH angemeldet werden. Sie können die Anmeldung und Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der Netze BW GmbH selbst vornehmen, sofern die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler maximal 600 W beträgt.
- Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist der Tausch Ihres Stromzählers in einen Zweirichtungszähler durch Sie zu beauftragen, sofern nicht sichergestellt ist, dass keinerlei Einspeisung in das Netz der Netze BW GmbH erfolgt.
Das Anmeldeformular finden Sie hier.