Profitiert der Radverkehr im Land von den aktuellen Änderungen des baden-württembergischen Straßengesetzes? „Bedingt“, sagen der Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Baden-Württemberg und die Allianz Mobilitätswende für Baden-Württemberg. Ausdrücklich begrüße man, dass sich das Land endlich zur Notwendigkeit einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität bekennt und dies in Art. 1 der am 11. November 2020 beschlossenen Novellierung festgeschrieben hat. Kritisch sehen der ADFC und die Allianz aber die nicht wie ursprünglich geplante, verpflichtende Einrichtung von Radkoordinatoren in Stadt- und Landkreisen: „Das ist eine verpasste Chance!“. Denn ohne Experten vor Ort komme eine flächendeckende Radverkehrsförderung nicht zustande.