Sonniges Plätzchen auf Balkon, Terrasse oder im Garten für ein oder zwei Solarmodule? Dann können Sie bald einen Teil Ihres Strombedarfes selbst erzeugen.
Auch in Ulm und Umgebung entstehen immer mehr Kleinstsolaranlagen an Balkonen, Fassaden und Garagen. Darauf haben die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze (SWU) reagiert und eine vereinfachte Anmeldung für steckerfertige PV-Anlagen bis 600W ermöglicht. Der ganze Anmeldeprozess der Plug-In PV-Anlage findet durch den Elektrofachbetrieb im digitalen Portal der SWU statt.
Ein gesonderter Hinweis des festen Anschlusses ist nicht notwendig. Der eingetragene Installateur muss der SWU lediglich die fachmännische Installation nach dem aktuellen Stand der Technik gemäß der geltenden Regelwerke bestätigen.
Eine Balkon-PV-Anlage wird auch steckerfertige Erzeugungsanlage genannt. Die können hierzulande bis zu einer Größe von 600 Watt Leistung installiert werden. Dies ist zum Beispiel ausreichend, um einen modernen Staubsauger zu betreiben. Damit erzeugen Betreiber weitgehend CO2-freien Strom, den sie selbst verbrauchen können. Diese Balkon-Photovoltaikanlagen (Balkon-PV) eignen sich nicht nur für Eigenheimbesitzer*innen, auch Mieter*innen können das attraktive Angebot nutzen, um an der Energiewende mitzuwirken.
Eine Balkon-PV besteht aus mindestens einem PV-Modul, einem Wechselrichter, den nötigen Leitungen mit speziellem wetterfesten Stecker und dem Befestigungsmaterial. Als Stecker muss eine sogenannte Energiesteckvorrichtung nach VDE 0628-1:2018-2 genutzt werden, wie etwa ein sogenannter „Wieland“-Stecker. Außerdem muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein, um das Rückwärtslaufen des Zählers zu verhindern. Der Tausch des Zählers erfolgt über den Netzbetreiber nach Anmeldung über das vereinfachte Meldeverfahren.
Vor der Anbringung der Balkon-PV sollte geklärt werden, ob für das entsprechende Gebäude ein Denkmal- oder Ensembleschutz greift. Außerdem sind eine sturmsichere Befestigung sowie elektrische Sicherheit verlangt. Da die Anbringung von Modulen auf dem Balkongerüst oder an der Fassade die Außenoptik des Gebäudes beeinflusst, erfordert dies grundsätzlich eine Zustimmung des Vermietenden. Die Fassade ist üblicherweise nicht Bestandteil des Mietvertrags. Auch bei der Aufstellung auf dem Balkon oder der Terrasse ist es ratsam, das Vorhaben gegenüber den Haus- oder Wohnungseigentümern anzuzeigen. Solange mit der Anlage lediglich der Eigenverbrauch unterstützt und keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden soll, sind Balkon-PV nur bei den Netzbetreibern meldepflichtig. Oftmals geschieht dies sehr kundenfreundlich über ein vereinfachtes Verfahren wie hier bei den SWU. Bis spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme muss die Anlage kostenfrei im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Neben dem hohen ökologischen Nutzen bietet eine Balkon-PV auch ökonomisch einen Anreiz, wenn die Anlage sinnvoll ausgelegt wird. Damit können leicht bis zu 20 % des jährlichen Strombedarfs selbst erzeugt und genutzt werden. Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Haushalt jährliche Stromkosteneinsparungen von ca. 100 Euro. So rechnet sich die Investition schnell. Bei der Auslegung ist der individuelle Strombedarf entscheidend. Daraus kann die Grundlast abgeschätzt werden. Durch die geringen Modulkosten rechnet es sich meist, die vollen 600 Watt Leistung zu installieren.
Wann wird Ihr Balkon zum Stromerzeuger?
Eine Kurzübersicht für Ulm und Umgebung finden Sie hier. Weitere Infos dazu auch hier oder hier (mit Checkliste).