Der Umweltausschuss der Stadt Ulm hat Ende Juni mit großer Mehrheit beschlossen, die Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden auszubauen. Seit dem 1. August wird beim Verkauf städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau vertraglich die Installation von Photovoltaikanlagen festgesetzt. Voraussetzung ist die wirtschaftliche Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit. Da in Ulm in der Regel alle Grundstücke in einem Baugebiet von der Stadt verkauft werden, erfassen die vorgeschlagenen Regelungen fast alle Baugrundstücke für Wohnungsneubauten. Auch Unternehmen werden aufgefordert, einen Beitrag zu leisten.
Das Ziel ist eine Verdopplung der installierten PV-Leistung bis zum Jahr 2030. Zur Unterstützung wird das Ulmer Energieförderprogramm momentan überarbeitet.