Ältere PV-Anlagen gehen ab dem 1. Januar 2021 vom Netz. Nach 20 Jahren Einspeisevergütung endet die Förderung und es muss einiges Neues geregelt werden. Die Bundesnetzagentur möchte nun den gesamten Markt der Eigenenergieversorgung neu regeln. Doch Experten aus der PV-Branche äußern sich zu den Vorschlägen des „Prosumer-Modells für neue/ausgeförderte Anlagen“ kritisch und sehen die Energiewende und den privaten Photovoltaikausbau in Gefahr. Es kommt die „Enteignung der privaten PV-Erzeugung“, so der Bundesverband Energie-Speicher-Systeme (BVES). Anreize, wie die Senkung der eigenen Stromrechnung durch die Eigenproduktion und -Nutzung der Solarenergie würden beispielsweise wegfallen.
Im Gespräch mit Prof. Eike Weber, Präsident des European Solar Manufacturing Councils (ESMC) und ehemaliger Leiter des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesystem (ISE) in Freiburg, spricht Frank Farenski über die Hintergründe und Folgen der geplanten Neuregelung. Dabei werden die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Modelle möglichst einfach und unkompliziert erklärt:
Die Stellungnahme des SolarClusters Baden-Württemberg finden Sie hier. Demnach ist das „von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgeschlagene symmetrische Modell (…) nicht geeignet zusätzliche Impulse für den Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach dem Ausscheiden aus dem EEG, geschweige denn für neue kleine PV-Anlagen bis 10 kWp zu setzen.“