Wollen Prosumer ihren Strom sowohl einspeisen als auch mit anderen Haushalten im selben Gebäude teilen, stehen sie vor einer großen Herausforderung: In solchen Konstellationen des „Kleinen Mieterstroms“ werden sie rechtlich in der Regel als Energieversorger betrachtet.
Das Rechtsgutachten, das die Kanzlei von Bredow/Valentin/Herz im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW erstellt hat, zeigt auf, welche Konstellationen wie betroffen sind, welche rechtlichen Folgen zu beachten sind und welche Handlungsspielräume bestehen.
Das Gutachten ist hier abrufbar.