Schon seit Ende der 1960er Jahre fordern Länder des Globalen Südens, innerhalb der Vereinten Nationen rechtsverbindliche Regeln für transnational operierende Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechtsnormen zu schaffen und diese Regeln mit Überwachungs-, Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen zu begleiten. Die ersten Verhandlungen begannen 1977, erbrachten jedoch in den folgenden 40 Jahren aufgrund des Widerstands der Industriestaaten nur eine Reihe rechtlich unverbindlicher, nicht einklagbarer Vereinbarungen zur „freiwilligen Selbstverpflichtung“ von Unternehmen. In der Praxis haben freiwilligen Vereinbarungen kaum etwas bewirkt.
Seit 2014 wird nun im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats in Genf neu verhandelt. Ein erster Grobentwurf liegt vor. Und wieder sabotieren die Regierungen der Industrieländer, darunter auch die deutsche Bundesregierung, die Gespräche und mögliche Vereinbarungen. Stehen wirtschaftliche Interessen über den Menschenrechten?
Eintritt frei, Spenden erwünscht
Eine Veranstaltung im Rahmen der Ulmer Friedenswochen 2018.
Veranstalter
Verein Ulmer Weltladen e. V., Haus der Begegnung Ulm, Förderverein des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm e. V. und Eine-Welt-Regionalpromotorin
Grüner Hof 7
89073 Ulm