2. Mittwochsgespräch 2015/2016
Roland Mäckle von der Regionalen Energieagentur Ulm informierte beim zweiten unw-Mittwochsgespräch in diesem Winterhalbjahr zum Thema Energieausweis. Dieser stellt ein einfaches Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden dar. Außerdem soll er höhere Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt herstellen. Wichtig ist, dass er bei Neuvermietung oder Verkauf den Interessenten bei der Besichtigung gezeigt werden muss.
Es wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden, Modernisierungsempfehlungen zur Energieeffizienz sind Bestandteil des Energieausweises. Die Pflicht zum Energieausweis leitet sich ab aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft trat. Sie soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung (insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050) erreicht werden. Dazu ist allerdings eine weit höhere als die momentane, rund 1%ige Sanierungsrate notwendig.
Die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH bietet neutrale, individuelle und unabhängige Energie- und Effizienzberatungen für Privatpersonen, Kommunen, Schulen, Vereine und Unternehmen in den Bereichen Bestandsgebäude, Modernisierung, Neubau, gesamtheitliche energetische Betrachtung von Gebäuden, technische Anlagen, Wärmedämmung, bauphysikalische Zusammenhänge, Nutzerverhalten, Einsatz erneuerbarer Energien, Förderprogramme und kostenlose Erstberatung für Haus- und Wohnungsbesitzer.
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